Arzthaftpflichtversicherung für Praxiskliniken

Der entscheidende Schutz für Ihre Existenz

Sie benötigen eine leistungsstarke Arzthaftpflichtversicherung zum Schutz gegen Schadens­ersatzansprüche und Behandlungsfehlervorwürfe aus der ärztlichen Tätigkeit in Ihrer Praxisklinik.

Seit vielen Jahren sinkt die Zahl der Arzthaftpflichtversicherer und das Beitragsniveau steigt stetig an. Als Spezialversicherungsmakler ist die Arzthaftpflicht unsere Kernkompetenz. Wir trotzen diesem Trend durch unsere individuell entwickelten Produkte mit starkem Preis-Leistungs-Verhältnis.

Genau richtig:

Drei Gründe für unsere Arzthaftpflichtversicherung für Praxiskliniken

Haftpflichtschutz für Ihre Bedürfnisse

Spezialkonzepte für Ihre Praxisklinik mit besonders günstigen Konditionen und umfangreicher Leistung. Nutzen Sie die Vorteile eines eigens auf Ihre Bedürf­ nisse abgestimmten Produkts mit zu­ sätzlichen Services zur Prävention und Schadensvermeidung!

Schnelle Hilfe und Be­ratung im Schadenfall

Mit einer speziellen Arzthaftpflicht-Schadenhotline stellen wir sicher, dass Sie im Schadenfall umgehend von unseren Experten beraten werden. Wir sichern bei Bedarf den Rückruf eines Fachanwaltes für Medizinrecht binnen einer Stundenachtelefonischer Scha­denmeldung zu. Professionelles Scha­denmanagement ist das A und Ofür das Ausmaß der Schadenfolgen.

Kooperation mit Be­rufsverbänden

Über eine Vielzahl an Kooperationen mit Facharzt-und Berufsverbänden bieten wir nicht nur individuelle und leistungsstarke Arzthaftpflichtversicherun­gen für die Praxisklinik, sondern auch zusätzliche Services, wie z.B. garantierte Bearbeitungszeiten, Kündigungsschutz im Schadenfall, Prävention vor Behand­lungsfehlern, professionelles Schaden­management und kostenlose, zertifizier­te Fortbildungsveranstaltungen rund um das Thema Arzthaftung.

Warum eine Arzthaftpflichtversicherung abschließen?

Die ärztliche Tätigkeit birgt hohe Risiken, die entsprechend abgesichert werden müssen. Somit ist die Arzthaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen zum Schutz der Existenz. Die Arzthaftpflichtversi­cherung übernimmt nicht nur Schäden, sondern bietet auch die Prüfung der gestelltenAnsprüche und die Abwehr unberech­tigter Forderungen.

Zusätzlich bestehtd ie Pflicht zur Unterhaltung einer entsprechenden Arzthaftpflichtversicherung als Voraus­setzung für die Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung // Jetzt Kontakt aufnehmen!

Darauf sollten Sie achten!

Verschärfungen in der Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

Der Gesetzgeber hatte zum 20.07.2021 neueRegelungen zur Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte, Berufsausübungsgemeinschaften(BAG) und MVZ in § 95e SGB V geschaffen.

Neu ist, dass nunmehr bundesweit eine Mindestversicherungssummefestgelegt ist, um sicherzustellen den Patienten im Falle eines Behandlungsfehlers adäquat entschädigen zu können.

  • Für Vertragsärzte ohne angestellte Ärzteund ermächtigte Ärzte gilt: eine Mindestver­sicherungssumme von 3 Mio. € je Fall,2-fach maximiert (d.h.6Mio. € pro Jahr)

  • Für Vertragsärzte mit angestellten Ärzten, BAG und MVZ gilt: eine Mindestversiche­rungssumme von 5 Mio. € je Fall, 3-fach maximiert (d.h. 15 Mio. € pro Jahr)

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Unser Tipp

Die beste Versicherung ist immer die, die mangar nicht nutzen muss. Das trifft selbstverständlich auchauf die Haftpflicht­ versicherung zu, denn welcher Arzt möchte gerne einen Fehler begehen? Kommt es allerdings dochzu der Situation, dass Sie in Anspruch genommen werden könnten, ist es um so wichtiger, dassmöglichst alle Risiken versichert sind. Vor allem bei Arzthaft­pflichtschäden kann dies durchaus Beträge in sechs- oder siebenstelliger Höhe betreffen. Wichtig ist, dass die Arzthaftpflicht im­mer auf einem aktuellen Stand sein sollte, sprich die aktuellen AVB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen) beinhaltet und noch wichtiger: die Arzthaftpflichtversicherung muss stets den aktuellen Gegebenheiten angepasst sein. Wir stellen bei unseren Praxisklinik-Kundinnen und Kunden häufig fest, dass eine bestehende Arzthaftpflichtversicherung eine viel zu geringe Deckungssumme auf­weist, erhebliche Risiken gar nicht abdeckt oder schlichtweg nicht alle Ärzte versichert sind. Wir ermitteln Ihren individuellen Bedarf und besprechen mit Ihnen die wesent­lichen Dinge, die eine Arzthaftpflichtversicherung für eine Praxisklinik beinhalten sollte.

Die Helmsauer Gruppe bietet als Service für Sie die Prüfung Ihrer bestehenden Haftpflichtversicherung an. Sie erhalten im An­schluss eine Bescheinigung, die sowohl die Versicherungssumme nennt als auch die wesentlichen Eckpunkte des Vertragsinhalt wiedergibt sowie ausweist, dass die abgeschlossene Haftpflichtversicherung den gesetzlichen Vorgaben genügt.

// Jetzt Kontakt aufnehmen!

Was sind die Leistungen unserer Arzthaftpflichtversicherung für Praxiskliniken?

Die Arzthaftpflichtversicherung ist unsere Kernkompetenz. Wir sind einer der führenden Arzthaft­ pflichtversicherungsmakler in Deutschland und betreuen über 25.000 Berufshaftpflichtverträge.

Als Minimaldeckungbenötigen Sie für Personen- und Sachschäden eine pauschale Deckungssumme von 5.000.000 Euro und 1.000.000 Euro bei Vermögensschäden. Aufgrund der Schadenentwicklung sind mittler­ weile auch 7.500.000 Euro und 10.000.000 Euro je nach Tätigkeitsumfang anzuraten.

Wichtig ist zudem der erweiterte Strafrechtsschutz, die Mitversicherung aller angestellten Fachärzte und ggf. weiterer Praxisstandorte sowie die Berücksichtigung der Rechtsform der Praxis.

Spezielles Konzept für Sie:
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Leistungen des Produkts im Detail

  • Arzthaftpflicht-Schadenhotline
    Umgehende Beratung von unseren Experten und Rückruf eines Fachanwaltes für Medizinrecht binnen einer Stunde für unsere Statuskunden
  • Schutz bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Leistung bei berechtigten Schadensersatzansprüchen
    Im Falle von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden
  • Abwehr vonunberechtigten Schadensersatzansprü­chen: Speziell für Ihren Beruf und Ihre Berufsphase entwickelte Konzepte
    Mit Deckungssummen mindestens 5 Mio €
  • Professionelles, aktives Schadenmanagement
    Wir überprüfen Patientenforderungen und begleiten Sie bei der Regulierung
  • Sonderkonditionenfür die Kosten von Aufklärungsbö­gen bzw. elektronischen Aufklärungsprogrammen
    Insbesondere der Aufklärung kommt im Patientengespräch eine besondereBedeutung zu. Kooperatio nmit perimed®
  • Beschäftigung von angestellten Fachärzten und ande­ren Personen
  • etc.

Sie haben bereits eine Arzthaftpflichtversicherung?

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Unsere spezialisierten Fachabteilungen analysieren und vergleichen Ihre Versicherungsverträge. Es erfolgt eine versichererunabhängige und professionelle Überprüfung. Im Anschluss erhalten Sie per E-Mail das Ergebnis der Überprüfung sowie hilfreiche Empfehlungen zur Optimierung Ihrer Versicherungen.

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