Lübcke & Co. GmbH
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Vermögensschaden-Rechtsschutz
Der Versicherungsschutz umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung der Interessen des Versicherten in seiner Eigenschaft als Organ einer juristischen Person, wenn diese auf Ersatz von Vermögensschäden in Anspruch genommen wird. Die Versicherung ist eine spezielle Rechtsschutz-Deckung für den Vorstand, GmbH-Geschäftsführer, OHG-Geschäftsführer, Komplementär, Aufsichtsrat oder Beirat.
Ein Vermögensschaden ist jeder Schaden, der weder Personenschaden noch Sachschaden ist. Die negative Definition ist in Abgrenzung zur betrieblichen Haftpflichtversicherung zu verstehen, die Deckung für Personen- und Sachschäden bietet.
Deckungsumfang
Gedeckt sind die eigenen und die ggf. auferlegten Anwalts- und Verfahrenskosten der Gegenseite. Da bei Streitigkeiten auf Organebene mit hohen Streitwerten und höheren Honoraransprüchen spezialisierter Anwälte zu rechnen ist, trägt die VS-RS-Versicherung mit traditionell hohen Deckungssummen ganz maßgeblich dazu bei, die Waffengleichheit der Parteien wiederherzustellen. Neben den Anwaltskosten sind die Verfahrenskosten, ggf. die Kosten beauftragter Sachverständiger und die eigenen Reisekosten versichert.
Ausgeschlossen von der Deckung sind:
- die Abwehr von Haftpflichtansprüchen wegen Vertragsstrafen sowie Entschädigungen mit Strafcharakter
- wenn rechtskräftig festgestellt wurde, dass der Versicherte den Schaden vorsätzlich begangen hat
Im Einzelfall gilt es, das konkrete Gefährdungspotential zu erfassen und abzusichern.
Zum Beispiel:
- drohen Ansprüche aus dem Ausland? - den USA?
- werden zur Entlastung des Organs im Verfahren oder außergerichtliche teure Sachverständige benötigt?
- sind die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten einer vergleichsweisen Erledigung gedeckt?
- Karenzzeit bzw. Rückwärtsdeckung sinnvoll?
- zu vereinbarende Nachhaftung etc.
Anmerkung:
Die Vermögensschaden-Rechtsschutz-Versicherung ist Bestandteil einer D & O - Versicherung (Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe).

