
Unter Haftpflicht versteht man die sich aus einzelnen gesetzlichen Bestimmungen ergebende Verpflichtung, den Schaden zu ersetzen, der einem Anderen (Dritten) zugefügt wurde.
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Sach- und Betriebsunterbrechungs-Versicherung
Die Sachversicherung deckt das finanzielle Risiko, wenn Gebäude, Betriebseinrichtung und/oder Vorräte durch einen versicherten Sachschaden (z. B. Feuer, Elementarereignisse) zerstört bzw. beschädigt werden oder Sachen infolge eines solchen ...
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Transportrisiken werden oft unterschätzt oder in der Hektik des Tagesgeschäftes übersehen.
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Die Verkehrshaftungsversicherung bietet Versicherungsschutz für die verkehrsvertragliche Haftung unternehmerischer Aktivitäten als Spediteur, Frachtführer, Lagerhalter, Umschlags-Verpackungsbetrieb, Mulitmodal- Operator oder NVOCC.
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Unter dem Begriff Technische Versicherung werden nachstehend aufgeführte Versicherungssparten zusammengefasst:
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Ab einer Fuhrparkgröße von 5 Fahrzeugen ist der Abschluss von Rahmenverträgen möglich und sinnvoll.
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Schaffung eines Versicherungspools unter Berücksichtigung der speziellen Versicherungsbedürfnisse der Hotellerie und unter Berücksichtigung des individuellen Bedarfs einzelner Versicherungsnehmer.
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Kommunen, kommunale Einrichtungen u. Eigenbetriebe
Den Besonderheiten des Versicherungsschutzes und der Vertragsabwicklung bei Kommunen, kommunalen Einrichtungen und Eigenbetrieben wird mit unseren speziell für diese Bereiche entwickelten Versicherungskonzepten Rechnung getragen.
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Kunst- und Antiquitäten-Versicherung
Ihre Kunstwerke sind durch verschiedenste Risiken gefährdet.
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Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist eingeschränkt. Bieten Sie Ihren Mitarbeitern einen umfangreicheren Versicherungsschutz mit einer privaten Unfallversicherung.
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Die D & O-Versicherung ist die berufliche Haftpflichtversicherung für Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte und sonstige 'Organe' juristischer Personen.
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Der Versicherungsschutz umfasst die gerichtliche und außergerichtliche Wahrnehmung der Interessen des Versicherten in seiner Eigenschaft als Organ einer juristischen Person, wenn diese auf Ersatz von Vermögensschäden in Anspruch genommen wird.
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Die Kreditversicherung sieht den Abschluss eines Mantelvertrages zur Versicherung aller Außenstände aus Warenlieferungen, Dienst- oder Werkleistungen gegen Zahlungsausfall vor.
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Straf-Rechtsschutzversicherung
Nach deutschem Recht können sich juristische Personen (z. B. GmbH's) nicht strafbar machen. Die strafrechtliche Verantwortung ist immer höchstpersönlich und trifft die einzelnen Personen im Unternehmen. Gerade für die Führungskräfte
in einem Unternehmen ist das Risiko, mit Strafverfolgungsbehörden in Konflikt zu geraten, immens hoch.
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Lübcke & Co. GmbH
Flughafenallee 26
28199 Bremen
Fon: +49 (0)4 21 | 59 69-0
Fax: +49 (0)4 21 | 59 69-210